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Kindesmisshandlung ist Gewalt gegen Kinder oder Jugendliche. Unter dem Begriff werden
physische als auch psychische Gewaltakte, sexueller Missbrauch, sowie Vernachlässigung zusammengefasst. Diese Handlungen an Kindern sind in den meisten westlichen Industrieländern
strafbar. Statistiken haben ergeben, dass die Täter häufig die Eltern oder andere nahestehende Personen sind. Kindesmisshandlung kann verstanden werden als eine nicht zufällige, bewusste oder
unbewusste, gewaltsame, psychische oder physische Schädigung, die in Familien oder Institutionen (beispielsweise Kindergärten, Schulen, Heimen) geschieht, die zu Verletzungen,
Entwicklungshemmungen oder sogar zum Tod führt und die das Wohl und die Rechte eines Kindes beeinträchtigt oder bedroht. In dieser Definition sind Formen der alltäglichen und systematischen
Kinderfeindlichkeit, wie sie sich beispielsweise in schlechten Wohnbedingungen oder lebensbedrohlichem Verkehr ausdrücken, nicht berücksichtigt. Diese ebenfalls zur Misshandlung
zu zählen, würde den Begriff zu ungenau machen.
Abgrenzung
In den meisten Staaten der Welt sind Körperstrafen als Erziehungsmittel gesetzlich nicht
pauschal verboten. Es wird daher zwischen "nicht-missbräuchlicher" und "missbräuchlicher" Züchtigung unterschieden. Es gibt dabei in jedem Land eigene Gesetze, die den Tatbestand der
Misshandlung von der legalen Züchtigung abgrenzen. In Deutschland wird seit der Gesetzesänderung von 2000 grundsätzlich jede Körperstrafe, unabhängig von ihrer Härte,
gesetzlich als Misshandlung angesehen. Die meisten Misshandlungen geschehen durch nahestehendste Personen (Eltern, Opa, Onkel, näherer Bekannter der Familie).
Formen
Neben der direkten körperlichen Gewalt umfasst diese Definition noch eine Vielzahl von
Handlungen, die in folgenden Misshandlungsformen zusammengefasst werden können:
- Vernachlässigung
- seelische oder emotionale Misshandlung
- Sexueller Missbrauch von Kindern
Oft bedingen sich diese Misshandlungsformen gegenseitig, so kann beispielsweise die
Einschüchterung des Kindes nach der Misshandlung als emotionaler Missbrauch verstanden werden. Aus Vernachlässigung eines Kleinkindes kann körperliche Misshandlung entstehen.
Ursachen
Die Ursachen und Hintergründe von Kindesmisshandlung sind sehr vielfältig. In den meisten Fällen
von Gewalt in der Erziehung ist eine Hauptursache Überforderung in Erziehungssituationen.
In der Literatur werden einige Risikofaktoren genannt, wonach bestimmte Momente in der
Entwicklung, der Persönlichkeit oder Lebenssituation die Entwicklung von Misshandlung fördern. Das besagt aber nicht, das Auftreten von entsprechenden Risikofaktoren bedeute, dass die
betreffende Person Kinder misshandelt, unter Umständen benötigt sie aber Unterstützung.
- Kind
- Unerwünschtheit
- Abweichendes und unerwartetes Verhalten
- Entwicklungsstörungen
- Fehlbildungen
- Niedriges Geburtsgewicht und daraus resultierende körperliche und geistige Schwäche
- Schwächen
- Stiefkinder
- Schrei-Babies
- Familie
- Misshandlung in der Herkunftsfamilie
- Akzeptanz körperlicher Züchtigung
- Hohe, unrealistische Erwartungen an das Kind
- Kinderreichtum
- Mangel an erzieherischer Kompetenz
- Unkenntnis über Pflege, Erziehung und Entwicklung von Kindern
- Aggressives Verhalten
- Niedriger Bildungsstand
- Suchtkrankheiten
- Bestimmte Persönlichkeitszüge, wie mangelnde Impulssteuerung, Sensititvität, Isolationstendenzen oder ein hoher Angstpegel
- Psychische Erkrankung der Eltern
- Alleinerziehende oder minderjährige Eltern
- Eheliche Auseinandersetzungen
- Gewalt in der Partnerschaft
- Besonders kritische Lebensereignisse (beispielsweise Tod in der Familie, Erkrankung, Trennung, Scheidung)
- Rahmenbedingung/Umfeld
- Arbeitslosigkeit
- Fehlen sozialer Unterstützungsnetze
- Kinderfeindlichkeit
- Schlechte Wohnsituation
- Isolation
- Unzureichende familienbezogene Hilfeangebote
- Konflikte mit Institutionen, Behörden, Schulen, Kindergarten
- Wirtschaftliche Notlage
- Existensunsicherheit
- Ausgrenzung als ethnische Minderheit
Dabei sei ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Risikofaktoren keineswegs unbedingt zu
Misshandlung führen müssen. So gibt es viele arbeitslose, alleinerziehende, minderjährige oder psychisch kranke Eltern, die sich angemessen um ihre Kinder kümmern und nicht alle Schrei-Babys werden misshandelt.
Folgen
Kindesmisshandlung kann eine Vielzahl von schweren Folgen für das betroffene Kind (und unter
Umständen auch für Geschwisterkinder) haben. Diese sind von der Form der Gewaltanwendung abhängig. Typisch sind:
nicht-organische Gedeihstörungen (bei Vernachlässigung)
Entwicklungsverzögerungen
Gehirnblutungen (in Folge eines Schütteltraumas bei Säuglingen)
vielfältige, nicht behandelte Knochenbrüche unterschiedlichen Alters (als Folge körperlicher Gewalt)
Verwundungen (beispielsweise durch Schläge mit Gegenständen)
Punktverbrennungen (durch das Ausdrücken von Zigaretten)
Bissverletzungen
Verletzungen im Intimbereich, Vergewaltigungsspuren oder Infektion mit
Geschlechtskrankheiten (bei sexuellem Missbrauch)
posttraumatische Belastungsstörung, Anpassungsstörung und Bindungsstörung als Folge aller Misshandlungsformen.
Die Folgenschwere von Gewalt und Vernachlässigung für das älter werdende Kind und den späteren
Erwachsenen ist umstritten. Die Extrempositionen reichen von "hat mir gutgetan" oder "eigene Schuld" bis hin zu "hat mein Leben zerstört". Dies hängt unter anderem mit der Schwere des
Erlittenen, den situativen Gegebenheiten und den Möglichkeiten zur Verarbeitung zusammen, aber auch damit, dass mit dem Erwachsenwerden die Erinnerungen an den eigenen kindlichen Schmerz
verblassen, ohne dass dem Erwachsenen dies selbst bewusst wird. Mit dem Verschwinden der Erinnerung an beispielsweise demütigende Gefühle kann später mit ehrlicher Überzeugung
behauptet werden, dass einem die Schläge von einst "doch ganz gutgetan" haben.
Die Kindheitsforscherin Alice Miller macht es in diesem Zusammenhang zu ihrem Hauptanliegen, darauf hinzuweisen, dass auch ohne deren lebhafte Erinnerung die Folgen von Gewalt latent in
Körper und Psyche verbleiben, dort ein gefährliches Eigenleben entwickeln und sich gegen das Opfer selbst oder andere zu richten beginnen können. Um dies zu verhindern sei es wichtig,
behutsam die eigenen authentischen Gefühle von Schmerz in der Kindheit zu entwickeln und zu erinnern. Ohne das Erinnern sei ein Zugang zur eigenen Geschichte verbaut. Nicht selten sei
Offenheit gegenüber dem Erinnern der Beginn eines langsamen Prozesses, der mehr und mehr Bruchstücke eines Mosaiks zum Vorschein bringt, so ihre Botschaft.
Sehr kontrovers ist Millers These, wonach das Verzeihen und Vergeben, welches in vielen
Therapien anvisiert wird, manipulativ sei und eher die Verdrängungen und eigenen Idealisierungen der Therapeuten bezeuge, insbesondere bei religiös geprägten Menschen. Die Gefahr des
Verzeihens liege darin, dass der Therapieprozess damit an dem Punkt aufhört, bis zu dem der jeweilige Therapeut aus seiner eigenen persönlichen Konstitution heraus begleitfähig war.

Hilfe
Präventive Arbeit teilt sich in drei Bereiche:
grundlegende vorbeugende Maßnahmen (primäre Prävention): beispielsweise Anleitung zu
gewaltfreier Erziehung bei Risikogruppen, Schaffen von kinderfreundlichen gesellschaftlichen Strukturen;
Früherkennung/frühes Einschreiten und damit Verhindern einer Eskalation (sekundäre
Prävention): beispielsweise Krisenintervention, kurzzeitige Fremdunterbringung;
Verhindern einer Wiederholung (tertiäre Prävention): beispielsweise Formen der
sozialpädagogischen Familienhilfe,Therapie oder langfristige Fremdunterbringung.
Angesichts der meist familiären Bedingtheit von Misshandlung sind wichtige Hilfeangebote auch
auf die Familie ausgelegt. Dazu gehören Hilfen zur Erziehung des Jugendamtes wie (Familienhilfe, Erziehungsbeistandschaft), Familientherapie und Beratungsstellen wie beispielsweise die Kinderschutzzentren.
Weiterhin gibt es bei diesen Stellen auch Angebote für Eltern, die misshandeln oder befürchten
zu misshandeln (beispielsweise Erziehungsberatung, Selbsthilfegruppen von Eltern, Krisentelefone).
Für Opfer von Misshandlung gibt es spezielle Angebote wie beispielsweise Mädchenhäuser, therapeutische Angebote etc.
Krisentelefone (von verschiedenen Anbietern mit unterschiedlichen Angeboten, in Deutschland
bundesweit die Nummer 0800-1110444).
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